Der Magistrat hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens behauptet wird. Diese haben wir mit einem eigenen Gutachten entkräftet.
Der Magistrat hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens behauptet wird. Diese haben wir mit einem eigenen Gutachten entkräftet.