Ziel 1: Planungen nach dem Stand der Technik
Alle Planungen und baulichen Maßnahmen haben sich für den Fußverkehr an die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und für den Radverkehr an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwerken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden.
Unser erstes Ziel kommt recht sperrig daher. Was bedeutet Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen? Was sind Regelbreiten?
Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie und Detailverliebtheit. Es gibt Normen für Heftklammern wie für den Abstand der Stäbe auf Grillrosten, warum dann nicht auch für die Art, wie man Gehwege baut? Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen geben den gesammelten Erfahrungsschatz der Ingenieurinnen und Ingenieure in dem Bereich wieder, genauso sieht es bei den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen aus.
In diesen beiden Normen, die auch mit EFA und ERA abgekürzt werden, gibt es viele wertvolle Ratschläge, wie man Geh- und Radwege sicher und komfortabel für aller ihre Nutzerinnen und Nutzer baut. So reicht es auf sehr belebten Straßen mit vielen Geschäften nicht, nur einen schmalen Gehweg anzubieten oder Radwege nicht im Slalom um Laternenmasten zu führen.
Eigentlich wäre es da ja selbstverständlich, als Planerin oder Planer in diese Regeln zu schauen, bevor man etwas baut. Doch leider haben die Regeln bisher nur Empfehlungscharakter. In manchen Bundesländern bekommt man keine Fördermittel, wenn man sich nicht an den ERA orientiert. In Hessen hingegen darf nahezu fast alles gebaut werden und die Radfahrenden und zu Fuß gehenden baden es dann aus.
So finden sich in Darmstadt beispielsweise viele Radwege direkt neben Parkplätzen entlang der Straße. Auf einen Sicherheitsabstand wird verzichtet. Sogar in frisch sanierten Bereichen wie in der Eschollbrücker Straße: Dort hat die Stadt Darmstadt im Herbst 2017 den Kanal und den Asphalt komplett erneuert. Dann wurden wieder Linien aufgetragen und für die Radfahrenden ein Bereich ohne Sicherheitsabstand direkt an parkenden Autos vorgesehen. Die Situation ist dadurch sehr gefährlich: eine unachtsam geöffnete Tür und man kann schwer stürzen.
Tritt der Radentscheid in Kraft, kann das nicht mehr passieren. Bei jeder Erneuerung wird dann automatisch an die passenden Sicherheitsabstände gedacht und wir sind alle entspannter unterwegs.