Michael Kolmer (GRÜNE)

Eine pauschale Antwort für sämtliche Straßen und Gehwege in Darmstadt kann nicht gegeben werden. Es ist immer der Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls wird es jedoch ein regelmäßiges Dulden des Gehwegparkens geben. Relevant ist immer die akute Gefährdungslage aufgrund des parkenden Fahrzeuges. Werden Menschen in ihrer freien Bewegung als Zufußgehende eingeschränkt oder sogar gefährdet, weil Rettungswege und Kreuzungspunkte zugeparkt sind, muss konsequenter als bisher geahndet werden. An notorisch zugeparkten Stellen werden wir auch weiter durch Infrastruktur (Poller, Fahrradabstellanlagen, Sitzgelegenheiten etc.) regelnd eingreifen.


Die Straßenverkehrsordnung gibt klar vor, dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf. Ausnahmen bilden nur besonders beschilderte oder markierte Bereiche. Deshalb ist eine Ahndung immer richtig und zusätzlich muss bei besonders schweren Verstößen abgeschleppt werden. Ein etwas nachdrücklicheres Vorgehen steht in Aussicht, die Antwort überzeugt uns nicht vollständig.