Ziel 7: Zehn Gehweg-Aufpflasterungen an Kreuzungen pro Jahr

Ziel 7: Zehn Gehweg-Aufpflasterungen an Kreuzungen pro Jahr

An Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen mit untergeordneten Nebenstraßen ist der Gehweg so auszuführen, dass Fußgänger niveaugleich in der Hauptverkehrsrichtung weitergehen können. Querende Fahrzeuge fahren über Rampen auf das Gehwegniveau. Jährlich sind mindestens 10 Kreuzungen entsprechend umzugestalten.

Stell dir vor, deine Oma oder eine ältere Dame läuft vom Luisenplatz auf der Rheinstraße nach Westen. Einkaufen, Apotheke, was so ansteht. An der Grafenstraße muss man vom Gehweg eine kleine Stufe runter, über die Straße und wieder rauf. In ihrer Jugend kein Problem, aber mit dem Alter kommen die Problemchen. Jede Stufe wird zum Hindernis. Die Rheinstraße ist für Autos gebaut und an der Einmündung zur Gagernstraße das gleiche Spiel.

Wir finden es ungerecht, wenn an großen Straßen Menschen zu Fuß, im Rollstuhl oder die einen Kinderwagen schieben, über Hürden gedrängt werden. An zehn Stellen pro Jahr machen wir den Gehweg zur Priorität und bauen eine Aufpflasterung.

Wer das noch nie gehört oder gesehen hat, für den gibt es in den EFA ein passendes Bild:

Gehwegüberfahrt in einer Einmündung zu einer bevorrechtigten Straße. Quelle: EFA 2002

Der dunkelgraue Bereich ist der Gehweg, links muss man sich die Hauptstraße denken. Rechts liegt eine Nebenstraße mit zwei Bäumen und Parkplätzen.

Biegt ein Auto aus der Hauptstraße nach rechts ab, muss es über eine kleine Rampe oder einen schrägen Bordstein fahren. Das ist die weiße Fläche mit den beiden diagonalen Linien. So wird das Auto von ganz alleine langsam fahren und den zu Fuß gehenden den Vortritt lassen, den sie sowieso schon haben. Über einen Bordstein müssen die Fußgängerinnen und Fußgänger dann aber nicht mehr. Ein kleine Veränderung mit großer Wirkung.