Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist ein Teil der direkten Demokratie. Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen einen gemeinsamen Antrag, in unserem Fall die Unterschriftenliste.

Die Listen werden beim Radentscheid-Team gesammelt und wenn genügend Unterschriften vorhanden sind, bei der Stadt eingereicht. Die Stadtverordnetenversammlung prüft dann, ob das Bürgerbegehren formal zulässig ist. Wir haben dies vorab mit einem Rechtsanwalt geprüft und gehen davon aus, dass hier nichts schief geht.

Die Stadtverordnetenversammlung kann dann unsere Ziele selbst beschließen oder ablehnen. Lehnt sie die Ziele ab, folgt ein Bürgerentscheid.

Ein Bürgerentscheid funktioniert ähnlich wie die Kommunalwahl. Die Wahlberechtigten werden für einen bestimmten Tag aufgerufen, in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Wir rechnen damit, dass der Radentscheid zusammen mit der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 abgestimmt wird.

Damit der Bürgerentscheid in Kraft tritt, muss die Mehrheit der abgegeben Stimmen für das Bürgerbegehren sein und diese Mehrheit mehr als 15 % der Stimmberechtigten umfassen. Diese 15 % nennt man auch Quorum.

Ein Beispiel: Angenommen, es nehmen 40 % der Wahlberechtigten an der Abstimmung teil und stimmen mehrheitlich für den Radentscheid. Diese Mehrheit würde mindestens 20 % der Stimmberechtigten repräsentieren und das Quorum ebenfalls erfüllt. Der Radentscheid tritt in Kraft.

Tritt der Radentscheid in Kraft, gilt er für mindestens drei Jahre. Danach kann die Stadtverordnetenversammlung eine neue Entscheidung treffen oder den Kurs beibehalten.